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DGUV Prüfung für Gewerbefahrzeuge

Nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70 Prüfung)

Jeder Unternehmer hat seine Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf Arbeits- und Verkehrssicherheit überprüfen zu lassen. Das fordert die Berufsgenossenschaft in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) für gewerblich genutzte Fahrzeuge zur Sicherstellung der Betriebssicherheit – bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld. Wir sind beim Thema UVV Ihr kompetenter Partner.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Wenn Sie Fragen zu unseren Angeboten oder sonstige Wünsche haben, können Sie gerne eine E-Mail schreiben. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie können uns aber auch einfach unter der Rufnummer 04106 / 765 785 6 anrufen.

Folgende Punkte werden von uns für die geforderten Arbeits- und Verkehrssicherheit geprüft

  • Beleuchtung
  • Lenkung
  • Bremsen
  • Räder
  • Ladungssicherung
  • Bewegliche An- und Aufbauteile
  • Anweisungen (z.B. Betriebsanleitung)

Profitieren Sie von einem geringen Aufwand und haben Sie dadurch einen großen Nutzen

  • Durchführung der Inspektion, Prüfung der Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
  • Übernahme der Kontrollfunktion durch ML Reifen- & Autoservice, entlastet Fuhrparkleiter erheblich
  • Erfassung der Informationen, die in Reportings den Fuhrparkleitern zur Verfügung gestellt werden
ML Reifen- & Autoservice
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